Die Grundversorgung des Patienten mit Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes.
Die Koordination aller notwendigen medizinischen Maßnahmen.
Die Dokumentation, Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus ambulanter wie stationärer Versorgung.
Die Einleitung bzw. Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen, dazu Integration nicht-ärztlicher Hilfen und flankierende Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.