Wunschleistungen (IGEL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

HILFE BEI DER ERSTELLUNG VON PATIENTENVERFÜGUNGEN

Ein Schicksalsschlag kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern. Aber auch ohne Akutereignis kann es durch Alter oder Krankheit dazu kommen, dass man sein bisheriges Leben nicht mehr so selbstbestimmt wie bisher weiterführen kann. Wie gut ist es dann, vorgesorgt zu haben und zu wissen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu äußern.

Um dies zu gewährleisten, raten wir dringend dazu, auch ohne speziellen Anlass eine Patientenverfügung, ggf. ergänzt durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu erstellen. Wir unterstützen Sie hierbei gern und erstellen mit Ihnen gemeinsam auf Basis einer individuellen Beratung entsprechende Dokumente.

REISEMEDIZINISCHE GESUNDHEITSBERATUNG

und Reiseimpfungen

Wir berate Sie Sie gern vor geplanten Reisen zu notwendigen Vorbeugemassnahmen und Schutzimpfungen. Selbstverständlich können auch eventuell notwendige Reiseimpfungen – mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung – bei uns durchgeführt werden. Bitte denken Sie daran, frühzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren, um ggf. rechtzeitig zur geplanten Reise einen vollständigen Impfschutz zu haben.

Bitte beachten Sie, dass alle Leistungen im Bereich der Reisemedizin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Trotzdem erstatten die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen zumindest die Kosten für notwendige Impfstoffe nach Vorlage einer ärztlichen Impfbescheinigung.

Bei beruflich veranlassten Reisen lohnt es sich, den Arbeitgeber zur Kostenübernahme zu befragen.

Hinweis: Reiseimpfberatungen werden auch in Gesundheitsämtern bei ausreichender Kapazitäzt kostenlos durchgeführt.

VERKEHRSMEDIZIN

Sie können bei uns die orientierende Untersuchung für die Ausstellung einer „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung“ nach Anlage 5 Nr. 1 FeV durchführen lassen. Diese wird u.a. für Bewerber oder Fahrerlaubnisinhaber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E benötigt (z.B. zur Verlängerung des Führerscheines ab dem 50. Lebensjahr). Bitte beachten Sie, dass zur Personenbeförderung Sonderuntersuchungen notwendig sind, die leider nicht in unserer Praxis durchgeführt werden können.