Kleine Chirurgie

Kleine Chirurgie

Es können kleinere chirurgische Eingriffe wie z.B. die Entfernung von kleinen Muttermalen oder störenden Hautveränderungen durchgeführt werden.

Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen.

Kosmetisch störende Hautveränderungen, die nicht verdächtig sind,  können nur als Selbstzahlerleistung entfernt werden.