E-Rezepte & Überweisungen

Die Bearbeitungszeit beträgt einen ganzen Arbeitstag. Überweisungen müssen in der Praxis abgeholt werden, E-Rezepte können Sie entweder am folgendem Werktag in der Apotheke mit ihrer Versichertenkarte einlösen oder als Ausdruck in der Praxis abholen oder zu einer Apotheke ihrer Wahl schicken lassen. Erstverordnungen sind über den Onlineservice nicht möglich.

Wir bitten gesetzlich versicherte Patienten um Verständnis, dass eine Bearbeitung erst nach Vorlage der Versichertenkarte im aktuellen Quartal möglich ist!

Hilfsmittel, Betäubungsmittel und privat Rezepte sind noch nicht als E-Rezept möglich!

Die Versichertenkarte muss zwingend vor der E-Rezept Bestellung der Praxis vorliegen. Es ist nicht mehr möglich die Versichertenkarte erst beim Abholen des Rezeptes vorzulegen. Auch in der Praxis bestellte Rezepte können erst am nächsten Tag abgeholt oder eingelöst werden!

Wenn die Praxis Urlaub hat, können Anfragen nicht bearbeitet werden!

Bitte beachten: Für Privatrezepte, BTM Rezepte und Hilfsmittel kann noch kein E-Rezept ausgestellt werden!  Sie können trotzdem auch dafür das Formular benutzen!

E-Rezeptbestellung

Einverständniserklärung

9 + 2 =

Überweisung

Einverständniserklärung

12 + 9 =